231-R-026 Das kleine 1x1 des Baurechts für Handwerker, Baufirmen und Häuslebauer
Beginn | Mo., 08.05.2023, 18:30 - 20:00 Uhr |
Kursgebühr | 16,00 € |
Dauer | 1 x |
Kursleitung |
Günther Schalk
Manfred Mayer |
Im Schrobenhausener Land und drumherum wird täglich gebaut - vom Neubau eines Firmengebäudes oder eines Einfamilienhauses bis zur Renovierung, Sanierung, einem neuen Dach, einer neu gepflasterten Einfahrt oder einem Dachgeschossausbau. Nicht selten sind die Bauherrn nicht zufrieden mit dem, was ihnen die Baufirma abliefert. Im Gegenzug sehen sich Baufirmen ebenso nicht selten über den Tisch gezogen, wenn sie ihrer Ansicht nach gute Arbeit abgeliefert haben und der Auftraggeber dennoch nicht zahlen will, weil angeblich gepfuscht wurde. Prof. Dr. jur. Günther Schalk, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei den TOPJUS Rechtsanwälten Kupferschmid & Partner in Schrobenhausen, beschäftigt sich seit vielen Jahren bundesweit mit solchen Bauproblemen - von Kleinbauvorhaben bis hin zu großen Brücken, Tunnels und anderen Infrastrukturbauten. Zahlreiche Baufirmen und Bauherrn verschenken geradezu haufenweise bares Geld, weil sie entweder nicht wissen, welche rechtliche Möglichkeiten sie haben oder weil sie nicht wissen, wie sie ihre Ansprüche am besten geltend machen sollen. Prof. Dr. Schalk gibt praxisgerecht und leicht verständlich Antworten und Strategien unter anderem zu den Fragen: Was muss der Bauherr, was muss eine Baufirma oder ein Handwerker tun, um seine Ansprüche zu sichern? Was ist zu tun, wenn Mängel auftreten, Nachträge im Raum stehen, eine Baustelle einfach nicht fertig werden will, die Baufirma plötzlich mehr Geld verlangt als im Vertrag steht oder gar der Bauträger insolvent wird? Kompakt in zwei Stunden an einem Abend erfahren die Kursteilnehmerinnen und -Teilnehmer, wie sie vorgehen können. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit eigene Probleme in den Kurs zum Diskutieren "mitzubringen".
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