Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung:
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des Hörers / der Hörerin zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule zustande. Die Anmeldung kann erfolgen vor Kursbeginn:
- Persönlich oder durch einen Beauftragten in der Geschäftsstelle zu den genannten Geschäftszeiten. Die Kursgebühr ist bei der Anmeldung fällig und in bar oder durch eine Einzugsermächtigung zu entrichten.
- Telefonische Anmeldung ist nur möglich, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt oder neu erteilt wird.
Die Anmeldungen werden von der Volkshochschule in zeitlicher Reihenfolge entgegengenommen.
2. Rücktritt vom Vertrag:
a) Die Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten:
- wenn die Regel-Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
- wenn der von der Volkshochschule verpflichtete Dozent / die Dozentin aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Volkshochschule liegen (z. B. Krankheit), seinen/ihren Lehrauftrag nicht wahrnehmen kann.
b) Der Hörer / die Hörerin kann bis fünf Tage vor dem ersten Unterrichtstermin via Mail oder telefonisch vom Vertrag zurücktreten. Hier ist dann eine Verwaltungsgebühr von 5 € (bei Kursgebühr >20 €) bzw. 2,50 € (bei Kursgebühr </= 20 €) fällig. Der Hörer / die Hörerin kann jedoch eine Ersatzperson benennen. Werden diese Fristen und Bedingungen nicht eingehalten, so besteht keinerlei Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Dies gilt insbesondere auch bei Krankheit, bei Nichterscheinen wegen Vergessens des Kurstermins oder bei Nichterscheinen wegen Desinteresses!
3. Kurskürzung, Nachzahlung:
Kurse, die die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, können von der vhs abgesagt oder gekürzt werden. Die Kürzung gilt nicht als Rücktrittsgrund für den Teilnehmer. In Absprache mit den angemeldeten Teilnehmern kann ein Kurs mit zu geringer Teilnehmerzahl gegen eine entsprechende Aufzahlung im vollen Umfang durchgeführt werden. Teilnehmern von Sprachkursen, die unter die Teilnehmermindestgrenze fallen, wird in der Regel die Durchführung zum entsprechend höheren Kleingruppentarif angeboten.
4. Benachrichtigung:
Ändern sich gegenüber der Ausschreibung im Programmheft Kursort, Kursdatum oder Kurszeit, bemüht sich die Volkshochschule, die Teilnehmer rechtzeitig schriftlich oder telefonisch davon in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Benachrichtigung besteht jedoch nicht. Die Teilnehmer werden durch einen automatischen Erinnerungsdienst via Mail zwei Tage vor Kursbeginn informiert.
5. Prüfungen, Bescheinigungen:
Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung zu und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 Prozent der Kurs- bzw. Seminarstunden besucht wurden.
6. Urheberschutz:
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen der Volkshochschule sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule auf keine Weise vervielfältigt werden.
7. Datenschutz:
Die vhs Schrobenhausen speichert und verwendet die Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur vhs-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
8. Haftung:
Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jedwelcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9. Studienreisen:
Für Studienreisen gelten besondere Bestimmungen. Die vhs Schrobenhausen tritt ausschließlich als Vermittler auf. Als Veranstalter gelten die jeweils von der vhs beauftragten Reiseunternehmen. Es gelten deren Geschäftsbedingungen.
10. Leistungsumfang, Schriftform:
Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule Schrobenhausen ergibt sich aus der Kursbeschreibung im zweimal jährlich erscheinenden Programmheft. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Dozent / die Dozentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
11. Ermäßigung:
Bei persönlicher Anmeldung unter Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen erhalten folgende Personenkreise (abgesehen von den unten genannten Ausnahmen) eine Ermäßigung:
Ermäßigungsgruppe A (Nachlass ca. 25 % der Kursgebühr):
Schüler, Studenten, Auszubildende, Zivildienst- oder Wehrdienstleistende, Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres, Schwerbehinderte (50 % und mehr), Dozenten des laufenden Semesters.
Ermäßigungsgruppe B (Nachlass ca. 50 % der Kursgebühr):
Empfänger von Arbeitslosenunterstützung oder Bürgergeld und deren nicht berufstätige Ehepartner, soziale Härtefälle.
Keine Ermäßigungen können gewährt werden bei Einzelveranstaltungen, bereits ermäßigten Kinderkursen, Reisen und Exkursionen. Gerne hilft das Team hier weiter.